Einwilligung in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten nach EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Die RadEcke Rommerz, Inhaberin Michaela Eck, Wendelinusstraße 4, 36119 Neuhof-Rommerz nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst und hat technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass die Vorgaben zum Datenschutz nach EU-Datenschutzgrundverordnung und Bundesdatenschutzgesetz sowohl in unserem Hause als auch bei Partnern und Dienstleistern Beachtung finden.

Ich willige ein, dass die RadEcke Rommerz meine personenbezogenen Daten zu folgenden Zwecken verarbeitet:

Ich bin darüber informiert, dass meine Daten zu keinem anderen Zweck als den zuvor genannten verarbeitet werden, es sei denn es besteht eine gesetzliche Verpflichtung wie z.B. zur Erfüllung von Buchhaltungspflichten. Meine Daten werden nicht ohne meine Einwilligung an Dritte weitergegeben oder in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt. Ich habe jederzeit das Recht auf Auskunft über meine personenbezo-genen Daten, die bei der RadEcke Rommerz verarbeitet werden. Ich habe auch das Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten, sofern gesetzliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen. Ich habe weiterhin das Recht auf Datenübertragbarkeit meiner personenbezogenen Daten sowie ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde. Ich willige freiwillig in die die Verarbeitung meiner Daten ein und bin darüber informiert, dass ich meine Einwilligung verweigern und jederzeit für die Zukunft widerrufen kann.

Haftungsausschluss- und Verzichtserklärung für Fahrrad / Pedelec Probe-fahrt

  1. Diese Haftungsausschlusserklärung bezieht sich auf die Nutzung eines von der RadEcke Rommerz zur Verfügung gestellten Fahrrads oder E-Pedelcs (im nachfolgenden Fahrrad genannt). Das Fahrrad wird für eine Probefahrt auf dem Firmengelände und den angrenzenden öffentlichen Straßen der RadEcke Rommerz zur Verfügung gestellt.
  2. Die Probefahrt auf dem Gelände und den angrenzenden öffentlichen Straßen geschieht ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
  3. Während der Probefahrt ist zu beachten, dass die Regeln der STVZO gelten und dementsprechend die vorgeschriebenen Sicherheitsbestimmungen einzuhalten sind. Das Tragen eines geeigneten Fahrradhelmes ist Pflicht. Fahren ohne Fahrradhelm geschieht auf eigenes Risiko.
  4. Dieser Haftungsausschluss umfasst Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere Schadensersatzansprüche.
  5. Jeder Fahrer trägt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die durch ihn oder das von ihm gesteuerte Fahrrad verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Der Benutzer haftet uneingeschränkt für alle Verkehrs- und Ordnungsvergehen während des Nutzungszeitraums einschließlich der daraus resultierenden Kosten und Gebühren.
  6. Die Probefahrt ist Personen nicht gestattet, die an körperlichen Gebrechen leiden oder unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen. Schwangeren Frauen oder Personen mit Bluthochdruck, Herzproblemen oder anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen wird von einer Probefahrt abgeraten
  7. Während der Probefahrt ist den Anweisungen des Betreibers Folge zu leisten. Für Schäden die durch eigenes oder fremdes Verschulden, unfallbedingt, durch unsachgemäße Behandlung oder durch Fahrlässigkeit entstehen oder daraus entstehen, dass Anweisungen vom Betreiber nicht Folge geleistet wird, wird keine Haftung übernommen. Für den Fall, dass der Benutzer Dritten einen Schaden zufügt, ist der Betreiber schad- und klaglos zu halten.
  8. Ich wurde vor der Probefahrt über die Benutzung aufgeklärt und über die Sicherheitsregeln informiert. Insbesondere sind folgende Sicherheitsregeln zu beachten:
    1. für die Probefahrt gilt die Straßenverkehrsordnung, Personen unter 12 Jahren ist die Benutzung nur in Begleitung von Erwachsenen erlaubt.
    2. Das Tragen eines geeigneten Fahrradhelmes ist bei der Probefahrt Pflicht.
    3. Während der Probefahrt ist stets auf eine der Umgebung angepasste Geschwindigkeit zu achten.
    4. Maximal 2 Personen dürfen gleichzeitig eine Probefahrt machen. Der Mindestabstand zum Vordermann muss 20 m betragen, der seitlichen Abstand zu anderen Nutzern muss mindestens 1,50 m betragen.
    5. Den Anweisungen des Betreibers ist stets Folge zu leisten.

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die obige Erklärung zu den Sicherheitsregeln und zum Haftungsausschluss gelesen und verstanden habe und damit einverstanden bin.